Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Das Pilateszentrum gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, gegen das vereinbarte Entgeld, die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgehaltenen Leistungen. Die Nutzung des PIlateszentrums ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Zusätzlich zum freien Training angebotene Leistungen für Mitglieder sind in die Mitgliedschaft inkludiert (Faszienkurse). Für zusätzlich angebotene Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten erhoben. 
  2. Die Mitgliedschaft im PIlateszentrum ist persönlich und kann nicht übertragen werden. 
  3. Die Mitglieder unterliegen bei Nutzung des Pilateszentrums der dortigen Hausordnung. Diese enthält Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte innerhalb des Pilateszentrums, sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Mitarbeiter sind befugt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung dient. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Anweisungen Folge zu leisten.
  4. Den Mitgliedern des Pilateszentrums werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Diese dürfen während der Nutzung des Pilateszentrums genutzt und in Anspruch genommen werden, jedoch nicht darüber hinaus. Das Pilateszentrum ist befugt, verschlossene Spinde zu öffnen und zu leeren, wenn diese außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Liegengebliebene Gegenstände werden drei Monate als Fundsachen aufgehoben. Lassen sich die Fundsachen nach Ablauf der drei Monate nicht zuordnen, bzw. werden diese nicht vom Besitzer abgeholt, ist das Pilateszentrum berechtigt, die Fundsachen der zuständigen Fundbehörde zu übergeben. Falls die Fundbehörde Fundsachen nicht annehmen sollte, werden diese vom Pilateszentrum anderweitig entsorgt. 
  5. Begleitpersonen, auch Kindern, ist der Zutritt zum Pilateszentrum nur mit vorheriger Zustimmung gestattet. Tiere sind nicht gestattet.
  6. Das Mitglied ist verpflichtet, sich entsprechend der Hausordnung und diesen AGB´s zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung nach vorheriger Abmahnung ist das Pilateszentrum berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. 
  7. Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung usw. müssen dem Pilateszentrum vom Mitglied unverzüglich mitgeteilt werden. Sollten dem Pilateszentrum bei Nichteinhaltung Kosten entstehen, kommt das Mitglied dafür auf. 
  8. Die monatlichen Beiträge sind zu Beginn eines jeweiligen Monats zu entrichten, spätestens bis zum 15. des Monats. Sollte im Falle einer Einzugsermächtigung eine Abbuchung auf Grund mangelnder Deckung nicht möglich sein, trägt das Mitglied die dem PIlateszentrum daraus entstehenden Kosten. Das Pilateszentrum behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorrübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Im Verzugsfall hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. 
  9. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Wird die Mitgliedschaftsvereinbarung von dem Mitglied oder dem Pilateszentrum nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Im Falle einer Vertragsverlängerung nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen bestimmten Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um die Aussetzungszeit. 
  10. Kündigungen der Mitgliedschaft sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer fristgerecht schriftlich festzuhalten. 
  11. Bei Verlust oder Beschädigung persönlicher Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung des PIlateszentrums für einfache Fahhrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Pilateszentrums oder eines Erfüllungsgehilfen dessellben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren WErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten, sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.
  12. Das Pilateszentrum ist berechtigt, seine Forderungen aus der Mitgliedschaftsvereinbarungunter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Das Mitglied erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der sich aus der Mitgliedschaftsvereinbarung ergebenden Forderungen durch den in der Mitgliedschaftsvereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister. 
  13. Das Pilateszentrum ist berechtigt, diese AGB´s mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen der AGB´s werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Stimmt das Mitglied einer Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu, ist das Pilateszentrum berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat, berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung, zu kündigen. 
  14. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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